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AGB

  1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.
  2. Ungünstige Witterung befreien nicht von der Bezahlung des Miettarifes.
  3. Bei Verletzung oder Krankheit des Mietenden während der Mietzeit gilt bei Vorlage eines ärztlichen Berichtes folgende Regelung:
    • sofortige Rückgabe der Mietgeräte
    • keine Berechnung des Miettarifes ab Ausstellungsdatum des ärztlichen Berichtes
    • Gutschrift bzw. Geldrückgabe ab Ausstellungsdatum des ärztlichen Berichtes für die restliche bereits bezahlten Miettage.
    • Bei Nichtvorlage eines ärztlichen Berichtes im Verletzungs- bzw. Krankheitsfall wird der volle Miettarif berechnet.
  4. Weitergabe der Mietgeräte an andere Personen ist untersagt.
  5. Die Leihgeräte sind nicht gegen Diebstahl versichert. Bei Diebstahl haftet der Mieter, es ist der Zeitwert der Geräte zu ersetzen.
  6. Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Leihobjekts muss der Kunde jedenfalls bei der lokalen Ordnungsbehörde Anzeige erstatten.
  7. Für Unfälle aller Art wird keine Haftung übernommen.
  8. Bei unsachgemäßer und teilweiser Beschädigung des Materials wird die Reparatur dem Mieter in Rechnung gestellt.
  9. Das Leihmaterial muss bis zum Tag der Rückgabe bezahlt werden. Spätester Rückgabetermin ist 10.00 Uhr morgens des darauf folgenden Tages.
  10. Im Falle, dass das geliehene Material, aus welchen Gründen auch immer, nicht ordnungsgemäß zurückerstattet wird, so wird seitens des Vermieters am 7. Tag der überfälligkeit automatisch Anzeige wegen Diebstahl gegen den Mieter erstattet.
  11. Gerichtsstand ist jeweils Hallein in Salzburg, Austria.

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